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   BSG, 30.03.2011 - B 11 AL 4/11 B   

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BSG, 30.03.2011 - B 11 AL 4/11 B (https://dejure.org/2011,38909)
BSG, Entscheidung vom 30.03.2011 - B 11 AL 4/11 B (https://dejure.org/2011,38909)
BSG, Entscheidung vom 30. März 2011 - B 11 AL 4/11 B (https://dejure.org/2011,38909)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 12.02.2004 - B 4 RA 67/03 B

    Fehlen von Entscheidungsgründen im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 30.03.2011 - B 11 AL 4/11 B
    Die Begründungspflicht nach § 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG ist aber nicht schon dann verletzt, wenn die Ausführungen des Gerichts zu den rechtlichen Voraussetzungen und zum tatsächlichen Geschehen aus der Sicht eines Dritten falsch, oberflächlich oder wenig überzeugend sind (vgl BSG SozR 4-4300 § 223 Nr. 1 und BSG Beschluss vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B).

    Von - auch teilweise - fehlenden Entscheidungsgründen ist nur auszugehen, wenn diese rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen (vgl BVerwG, Buchholz 310, § 138 Nr. 6 VwGO Nr. 32 und BVerwGE 117, 228), oder wenn die angeführten Gründe verworren sind, nur nichtssagende Redensarten enthalten oder zu einer von einem Beteiligten aufgeworfenen, eingehend begründeten und für die Entscheidung nach Ansicht des Gerichts erheblichen Rechtsfrage nur angeführt wird, dass diese Auffassung nicht zutreffe (BSG Beschlüsse vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B - und vom 5.10.2010 - B 8 SO 62/10 B).

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 30.03.2011 - B 11 AL 4/11 B
    Dass er die Entscheidung des LSG offenbar für inhaltlich unzutreffend hält, eröffnet die Revisionsinstanz nicht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 05.10.2010 - B 8 SO 62/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Entscheidungsgründe des Urteils -

    Auszug aus BSG, 30.03.2011 - B 11 AL 4/11 B
    Von - auch teilweise - fehlenden Entscheidungsgründen ist nur auszugehen, wenn diese rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen (vgl BVerwG, Buchholz 310, § 138 Nr. 6 VwGO Nr. 32 und BVerwGE 117, 228), oder wenn die angeführten Gründe verworren sind, nur nichtssagende Redensarten enthalten oder zu einer von einem Beteiligten aufgeworfenen, eingehend begründeten und für die Entscheidung nach Ansicht des Gerichts erheblichen Rechtsfrage nur angeführt wird, dass diese Auffassung nicht zutreffe (BSG Beschlüsse vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B - und vom 5.10.2010 - B 8 SO 62/10 B).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 30.03.2011 - B 11 AL 4/11 B
    Dies bedeutet allerdings nicht, dass das Gericht auf sämtliche Tatsachen und Rechtsansichten einzugehen hat, die im Laufe eines Verfahrens von der einen oder der anderen Seite zur Sprache gebracht worden sind (BVerfGE 96, 205, 216).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BSG, 30.03.2011 - B 11 AL 4/11 B
    Auch ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör gemäß § 62 SGG, Art. 103 Abs. 1 GG kann nicht angenommen werden, wenn das Gericht Ausführungen eines Beteiligten unerwähnt lässt, die nach seinem Rechtsstandpunkt unerheblich oder offensichtlich haltlos sind (BVerfGE 70, 288, 294).
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01

    Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden;

    Auszug aus BSG, 30.03.2011 - B 11 AL 4/11 B
    Von - auch teilweise - fehlenden Entscheidungsgründen ist nur auszugehen, wenn diese rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen (vgl BVerwG, Buchholz 310, § 138 Nr. 6 VwGO Nr. 32 und BVerwGE 117, 228), oder wenn die angeführten Gründe verworren sind, nur nichtssagende Redensarten enthalten oder zu einer von einem Beteiligten aufgeworfenen, eingehend begründeten und für die Entscheidung nach Ansicht des Gerichts erheblichen Rechtsfrage nur angeführt wird, dass diese Auffassung nicht zutreffe (BSG Beschlüsse vom 12.2.2004 - B 4 RA 67/03 B - und vom 5.10.2010 - B 8 SO 62/10 B).
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 30.03.2011 - B 11 AL 4/11 B
    Wird als Verfahrensmangel die Verletzung des rechtlichen Gehörs gerügt, muss die Beschwerdebegründung aufzeigen, welcher Vortrag entweder nicht zur Kenntnis genommen oder verhindert worden ist, und dass alle prozessualen Möglichkeiten der Gehörsverschaffung ausgeschöpft waren (vgl ua BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22).
  • BSG, 25.04.2001 - B 9 V 70/00 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Verfahren, mündliche Vollmachterteilung

    Auszug aus BSG, 30.03.2011 - B 11 AL 4/11 B
    8 Zur Bezeichnung eines Verfahrensmangels, auf dem das Urteil des LSG beruhen kann (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG), sind die den Verfahrensmangel (angeblich) begründenden Tatsachen substanziiert und schlüssig darzutun (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14; SozR 3-1500 § 73 Nr. 10; stRspr).
  • BSG, 28.08.1991 - 7 BAr 50/91

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BSG, 30.03.2011 - B 11 AL 4/11 B
    Das BSG muss allein anhand der Begründung darüber entscheiden können, ob ein die Revisionsinstanz eröffnender Verfahrensmangel in Betracht kommt (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 30.03.2011 - B 11 AL 4/11 B
    Inwieweit das angefochtene Urteil auf dem behaupteten Verfahrensmangel beruhen kann, ist unter Darstellung der sachlich-rechtlichen Auffassung des LSG schlüssig darzulegen (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36; SozR 4-1500 § 160a Nr. 3; stRspr), es sei denn, es werden absolute Revisionsgründe gerügt, bei denen gemäß § 202 SGG iVm § 547 Zivilprozessordnung (ZPO) der Einfluss auf die Entscheidung unwiderlegbar vermutet wird (vgl BSG SozR 1500 § 136 Nr. 8).
  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 56/03 R

    Eingliederungszuschuss - Rückzahlungspflicht des Arbeitgebers -

  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

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